Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

Volltext

Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Zu den Daten gehören beispielsweise:

  • Hersteller
  • Bezeichnung
  • Herstellnummer
  • Baujahr

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
 

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

  • Schilderungen zum Schadeneintritt,
  • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Frist

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales