Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Volltext
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Urheber
Verfahrensablauf
Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Kosten
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Frist
Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales