Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

Volltext

Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
Die Anzeige kann online erfolgen.

Zuständige Stelle

Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Person,
  • deren Arbeitsbereich,
  • Schilderungen zum Unfallhergang

Kosten

Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

Frist

Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.01.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales