Zahlung der Versorgungsbezüge für ehemalige Landesbedienstete

Volltext

Die ehemaligen Mitglieder der Landesregierung, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes und ihre Hinterbliebenen erhalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Versorgungsbezüge und Kindergeld.

Urheber

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Verfahrensablauf

Für die Aufnahme der Zahlung der Versorgungsbezüge ist zunächst eine Festsetzung durch das Regierungspräsidium in Kassel erforderlich.

Ansprechpunkt

Die Hessische Bezügestelle – Nebenstelle Wiesbaden – ist zuständig für die  Auszahlung der Versorgungsbezüge an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie deren Hinterbliebenen. Hierzu gehören auch die ehemaligen Beamten des Landes Hessen, die aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung  zum Stichtag 01. April 2005 an einen Landkreis oder  an eine kreisfreie Stadt versetzt wurden.

Rechtsgrundlage(n)

Hessisches Beamtenversorgungsgesetz, Einkommensteuergesetz, Sozialversicherungsrecht , Altersvermögensgesetz

Formulare

Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite  der Hessischen Bezügestelle unter Formulare. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.11.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport