Zweitwohnung / Nebenwohnung
Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Urheber
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport