Frauenbeauftragte 


Die Frauenbeauftragte der Gemeinde setzt sich – gemäß § 4b der Hessischen Gemeindeordnung – für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein. Ziel ist es, die Interessen und Anliegen von Frauen in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen und aktiv zur Chancengleichheit beizutragen.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • Unterstützung bei Benachteiligung im Alltag
  • Beratung und Information zu frauenspezifischen Themen
  • Vermittlung von Kontakten zu Frauengruppen und -verbänden
  • Hinweise auf geeignete Anlaufstellen und Institutionen
  • Mitwirkung an der Planung und Umsetzung von Veranstaltungen für Frauen 

Die Frauenbeauftragte steht als vertrauensvolle Ansprechpartnerin zur Verfügung. Alle Anliegen werden vertraulich behandelt. Um eine persönliche Beratung zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.