Abfallgebühren

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.


Wie hoch sind die Abfallgebühren in Kaufungen?

Als Entsorgungsgebühr werden erhoben

für die Entleerung eines  
80 Liter Behälter 210,00 Euro pro Jahr
120 Liter Behälters 315,00 Euro pro Jahr
240 Liter Behälters 624,00 Euro pro Jahr
1,1 Kubikliter Behälters 2.220,00 Euro pro Jahr
2,5 Kubikliter Umleerbehälter 27,50 Euro pro Monat zuzüglich 110,00 Euro pro Leerung
5,0 Kubikliter Umleerbehälter 55,00 Euro pro Monat zuzüglich 210,00 Euro pro Leerung
3,0 Kubikliter Unterflurbehälter 360,00 Euro pro Monat
4,0 Kubikliter Unterflurbehälter 475,00 Euro pro Monat
5,0 Kubikliter Unterflurbehälter 590,00 Euro pro Monat
 

Auf Antrag wird die Entsorgungsgebühr bei Grundstücken, auf denen nur eine Person gemeldet ist, über Abfallsäcke vorgenommen. Dem Gebührenpflichtigen werden pro Jahr

  • 13 Abfallsäcke mit einem Füllraum von 40 Litern oder 26 Abfallsäcke mit einem Füllraum von 20 Litern gegen eine Gebühr von 108,00 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Die vollständige Satzung zur Abfallentsorgung finden Sie im Ortsrecht unter Teil 2 "Öffentliche Einrichtungen und Ordnungswesen".

Zum Ortsrecht

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte, Nießbraucherinnen und Nießbraucher und ähnliche zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte.

Wo kann ich Mülltonnen anmelden?

Wenden Sie sich bezüglich der Bestellung von Abfallbehältern an unsere zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 


Gibt es eine Ermäßigung?

Wenn Sie sämtliche anfallenden Bioabfälle kompostieren, können Sie die Biotonne abmelden. Dadurch reduziert sich der Preis für die Restmülltonne.