Frischwassergebühren

Die Gemeinde Kaufungen stellt allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Mietern, Untermietern, Pächtern, Erbbauberechtigten, Nießbraucherinnen und Nießbraucher und ähnliche zur Nutzung eines Grundstücks Berechtigte Frischwasser zur Nutzung zur Verfügung.


Wie hoch ist die Gebühr für Frischwasser?

Die Frischwassergebühr besteht aus der Gebühr je verbrauchtem Kubikmeter Frischwasser und der Zählermiete:

Die Frischwassergebühr beträgt 2,36 Euro pro Kubikmeter. Sie enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

Die Zählermiete beträgt je Wasserzähler und je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung

bis 4 Kubikmeter 1,23 Euro pro Monat
bis 10 Kubikmeter 2,60 Euro pro Monat
bis 16 Kubikmeter 3,31 Euro pro Monat
bis 40 Kubikmeter 26,75 Euro pro Monat
bis 60 Kubikmeter 32,64 Euro pro Monat
über 60 Kubikmeter 38,52 Euro pro Monat
für ein Standrohr mit Zähler 5,35 Euro pro Tag

In sämtlichen Zählermieten ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Wie berechnet sich die Frischwassergebühr?

Der Frischwasserverbrauch wird durch jährliche Ablesung des Hauptwasserzählers zum 31.10. ermittelt. Dieser Verbrauch wird mit dem Nettogebührensatz multipliziert. Anschließend wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu addiert. Außerdem zählt zur Frischwassergebühr die Zählermiete inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.