Niederschlagswassergebühren

Die Niederschlagswassergebühr ist eine Benutzungsgebühr dafür, dass Regenwasser von Ihrem Grundstück in die gemeindliche Kanalisation abgeleitet wird. Die Gebühr wird unter anderem für die Instandhaltung, Reinigung oder Wartung der gemeindlichen Abwasseranlagen verwendet.


Wie berechnet sich die Niederschlagswassergebühr?

Die Berechnung richtet sich nach der Größe der bebauten bzw. überbauten und befestigten Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage einer Selbsterklärung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin.

Wie hoch ist die Gebühr für Niederschlagswasser?

Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt 0,67 Euro pro Quadratmeter Berechnungsfläche pro Jahr.

Woher weiß ich, ob das Regenwasser in die Kanalisation fließt?

Grundsätzlich gilt: Das Regenwasser, welches direkt auf Ihrem privaten Grundstück versickert, ist nicht an den Kanal angeschlossen. Hierzu zählen Rasen- und Gartenflächen. Das Regenwasser, welches in den öffentlichen Bereich gelangt, gilt als an den Kanal angeschlossen.

Was zählt zu bebauten Flächen?

Bebaute Flächen sind Gebäude wie Wohnhäuser, Garagen, Carports, Gartenhäuser oder gewerbliche Gebäude. Die Fläche richtet sich nach der Gebäudefläche in der Draufsicht (Dachfläche). Gemessen wird von Dachaußenkante zu Dachaußenkante. Die Dachneigung ist dabei nicht von Bedeutung.
Für die Berechnung gilt also: (Gebäudebreite + Dachüberstand) x (Gebäudelänge + Dachüberstand)

Was sind künstlich befestigte Flächen?

Künstlich befestigte Flächen sind alle Flächen, die durch menschliches Einwirken so verdichtet sind, dass das Regenwasser nicht natürlich versickern kann.
Hierzu gehören: Höfe, Terrassen, Wege, Stell- und Parkplätze, Zufahrten mit Oberflächen aus Beton, Asphalt, Pflaster, Platten, Rasengittersteinen, Schotter, Kies oder anderen wasserundurchlässigen Materialien.