Anpassung der Preise der nutzbaren Einrichtungen der Kunigundengemeinde
Ob Familienfeier oder Vereinstreffen – in der Kunigundengemeinde gibt es vielseitig nutzbare Einrichtungen vom Bürgerhaus Kaufungerwald, der Haferbachhalle, dem Dorfgemeinschaftshaus Papierfabrik bis zur Grillhütte am Steinertsee. Sie erfüllen wichtige soziale und kulturelle Funktionen im Dorf, als Begegnungsorte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kulturelle Teilhabe fördern können. Auch bieten die nutzbaren Einrichtungen einen Ort für Austausch, Diskussion und Partizipation.
Gebühren zur Nutzung der Einrichtungen fallen an, da sie zur Finanzierung des Betriebs und der Instandhaltung beitragen. So wird die Qualität dieses Angebots gesichert. Gleichzeitig ermöglichen Gebühren Investitionen in Verbesserung diese Räumlichkeiten und schaffen eine Planungssicherheit für die Verwaltung.
Um auf allgemeine Preissteigerungen zu reagieren, wie etwa gestiegene Energie- und Personalkosten, werden daher die Gebühren zum 01.09.2026 angepasst, damit die Einrichtungen langfristig weiter erhalten und genutzt werden können.
Den Rahmen zur Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen bildet die reformierte Satzung der Kunigundengemeinde Kaufungen über die Benutzung der öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen (Gemeinschaftseinrichtungensatzung), die von der Gemeindevertretung neu verabschiedet wurde. Ziele der Reform sind u.a. mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung der Satzung im Tagesgeschäft, eine bürgerfreundlichere Ausgestaltung und den aktuellen Anforderungen, sowohl seitens der Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Kunigundengemeinde als auch der Verwaltung, gerecht zu werden.
Für Bürgerinnen und Bürger wird es mit der Neuauflage der Satzung übersichtlicher, da alle Informationen sind in einem einzigen zentralen Dokument verständlich zusammengefasst sind. Statt Mietverträgen wird es künftig offizielle Bescheide der Gemeindeverwaltung zur Nutzung geben. Die Preis-Anpassung sichert langfristig den Erhalt und die Modernisierung der Gebäude und sorgt generell für mehr Fairness, da die Kosten gerechter auf die tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer verteilt werden.
Die aktuelle Satzung, gültig bis 31.08.2026, finden Sie unter diesem Link.