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11.03.2021

Kaufunger Sportstätten öffnen wieder unter besonderen Auflagen

Gute Nachrichten für alle sportbegeisterten Kaufungerinnen und Kaufunger: Die Sportstätten der Gemeinde Kaufungen öffnen ab Montag, den 15.3.2021 wieder ihre Türen für den Freizeit- und Amateursport. Die Sportstätten werden jedoch vorerst nur für den Vereinssport geöffnet.  Das hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen in dieser Woche beschlossen.

Nach den neuesten Beschlüssen der Hessischen Landesregierung ist der Freizeit- und Amateursport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder gestattet, sofern er im Kreis der Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit höchstens fünf Personen (Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu) ausgeübt wird. Mehrere Gruppen dürfen sich gleichzeitig nur in verschiedenen, mindestens 3 Meter voneinander entfernten Bereichen aufhalten. Kinder unter 14 Jahren dürfen, unabhängig von der Personenzahl, in Gruppen gemeinsam im Freien Sport treiben.

Um das Infektionsgeschehen weiter unter Kontrolle zu halten, hat der Gemeindevorstand die Öffnung der Sportstätten mit zahlreichen Auflagen verbunden. Das Vereinsheim und die AKV-Halle bleiben geschlossen, nur die Umkleide- und Sanitärräume stehen zur Verfügung. Die allgemeinen Kontaktregeln sowie der Mindestabstand unter den Sportlern*innen ist zu gewährleisten und besondere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müssen durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Vereine ihre Trainingszeiten so organisieren, dass ein Aufeinandertreffen der Trainingsgruppen vermieden wird. Bereits im vergangenen Jahr haben die Sportvereine dem Gemeindevorstand ihre Hygienekonzepte vorgelegt. „Die Vereine sind gut vorbereitet und engagiert dabei, die erforderlichen Kontakt- Abstands- und Hygieneregeln umzusetzen“, sagt Harald Stückrad, Leiter des Gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks, abschließend, „wir weisen darauf hin, dass die Verhaltensregeln für die Sportstätten vom 10.3.2021 von den Sporttreibenden dabei einzuhalten sind.“