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12.02.2024

Geflügelpest-Ausbruch im Schwalm-Eder-Kreis: Stallpflicht wird auf gesamten Landkreis Kassel ausgeweitet

Der Landkreis Kassel informiert:

Zwei Wochen nach dem Ausbruch der Geflügelpest im benachbarten Landkreis Schwalm-Eder herrscht jetzt im gesamten Landkreis Kassel Aufstallungspflicht. Im Landkreis Kassel gibt es eine hohe Geflügeldichte mit insgesamt 770.000 Tieren, knapp 20 großen Legehennen-Haltungen und ebenso vielen Masthähnchenställen. Darüber hinaus verfügt der Landkreis Kassel über ein sogenanntes "ornithologisches Risikogebiet" im Bereich der Fuldaauen. Dabei handelt es sich um gewässernahe Gebiete, in denen Wildvögel in verstärktem Maß brüten und rasten. Die Allgemeinverfügung Aufstallungspflicht tritt am Dienstag, 13. Februar 2024, in Kraft.

Grund für die Entscheidung des Fachbereichs Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel ist eine aktualisierte Risikobeurteilung aufgrund des Geflügelpest-Ausbruchs im Schwalm-Eder-Kreis. Der Ausbruchsbetrieb liegt an der Grenze zum Landkreis Kassel, so dass dieser von den Restriktionszonen ebenso betroffen ist (siehe Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2024 zum Schutz gegen die Geflügelpest unter https://www.landkreiskassel.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/index.php ). Halterinnen und Halter werden aufgefordert, ihre Tiere umgehend in einen Stall zu bringen und Schutzvorrichtungen vorzuhalten.
Das Virus ist in der Wildvogelpopulation weit verbreitet und hoch ansteckend. Hinzu kommt, dass durch den zurzeit stattfindenden Vogelzug zurück in die Brutgebiete eine erhöhte Gefahr der weiteren Verbreitung besteht. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit schätzt in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vor dem Hintergrund günstigen Witterungsbedingungen und Wildvogelbewegungen das Risiko für eine Verbreitung des Virus bei wilden Wasservögeln und Einträge in die Geflügelbestände als hoch ein. Das Virus ist auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen eine Gefahr.
Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hoch empfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet. Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Durch die Aufstallung soll die Übertragung von aviären Influenzaviren in die Geflügelbestände bestmöglich verhindert und damit wirtschaftlicher Schaden abgewendet werden, um weitere Tötungen von Geflügel zu verhindern. In Verbindung mit der Aufstallpflicht empfiehlt das Veterinäramt erhöhte Hygienemaßnahmen und beschränkten Zutritt zu Geflügelhaltungen. Es empfiehlt sich, beim Betreten von Ställen Kleidung und Schuhe am Eingang zu wechseln, um ein Einschleppen der Geflügelpest zu vermeiden. Möglichkeiten zur Reinigung und Desinfektion der Hände und Schuhe sollten am Stalleingang bereitgehalten werden. Auch Futter und Einstreu sollten so gelagert werden, dass es nicht für Wildvögel zugängig ist.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass Bestände regelmäßig kontrolliert und nur gesunde Tiere zugekauft werden. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle bei Geflügel sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden. Wer Geflügel hält und sich noch nicht beim zuständigen Veterinäramt, beim HVL und der Tierseuchenkasse angemeldet hat, muss dies nun unbedingt nachholen.
Um eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh zu erkennen, sollten Bürgerinnen und Bürger kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse), an den Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises unter der Telefonnummer 0561- 1003 3306 melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel dieser Arten an einem Ort gefunden werden.