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29.02.2024

Schonzeit während der Brutsaison der Vögel beginnt - Pause für den Heckenschnitt

Hecken sind Lebensräume und brauchen eine regelmäßige Pflege, um Dichte und Artenvielfalt zu gewährleisten. Deshalb ist ein regelmäßiger Rückschnitt in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar unerlässlich. Danach beginnt jedoch die Schonfrist.

Im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 BNatSchG) ist bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, gerodet oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Grund hierfür ist die beginnende Brutzeit der Vögel, die in den Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Auch viele Insekten und andere Kleintiere finden hier ihren Lebensraum.

Erlaubt sind jedoch sogenannte Pflege- und Formschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen begrenzen, der Gesunderhaltung von Bäumen oder der Erhaltung der Verkehrssicherheit dienen. Bei diesen erlaubten Pflegeschnitten gilt: Schauen Sie zunächst nach, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben. Nur wenn Sie das sicher ausschließen können, dürfen Sie mit Ihren Schnittmaßnahmen beginnen.