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16.06.2023

Verbot der Wasserentnahme an Flüssen und Bächen auch in diesem Jahr: Niedrigwasser und Erwärmung bedrohen die Lebensgrundlage von Tieren und Pflanzen

Der Landkreis Kassel erlässt Allgemeinverfügung

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit sind die Pegelstände an den nord- und osthessischen Gewässern auch in diesem Jahr in den Niedrigwasserbereich gesunken. Der Landkreis Kassel erlässt daher ab sofort ein geltendes Verbot der erlaubnisfreien Wasserentnahme aus Oberflächengewässern im Kreisgebiet. Das Verbot gilt für den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch. Damit ist auch das Schöpfen von Hand verboten. Davon nicht betroffen sind bis auf weiteres die beiden größeren Flüsse Fulda und Weser.
Alle Bürgerinnen und Bürger sollten sich an das Verbot halten, denn wenn die Pegel der oberirdischen Gewässer weiter sinken, schwindet damit auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch den geringen Wasserstand erwärmen sich die Gewässer zudem schneller, was die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen, die wiederum Nahrungsgrundlage anderer Tierarten sind, stark beeinträchtigt. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht also durchaus die Möglichkeit, dass zusätzliche Wasserentnahmen dazu führen, dass die Tiere verenden.
Ein Verstoß gegen das Wasserentnahme-Verbot kann übrigens richtig teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Entnahmeverbot gilt nicht für zugelassene Nutzungen. Hier gelten die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote der Entnahme von Wasser bei niedrigen Abflüssen oder Wasserständen im Gewässer.