Seiteninhalt

Logowettbewerb

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Kinder- und Jugendschutz
[Nr.99069001000000 ]

Leistungsbeschreibung

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein allgemeines präventives Beratungs- und Bildungsangebot für Kinder, Jugendliche und für Eltern, das

  • junge Menschen befähigen soll, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortlichkeit gegenüber anderen Menschen führen soll,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen soll, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz erfolgt z.B. über:

  • Projekte zur Stärkung von Kindern und Eltern,
  • im Rahmen von Familienbildung,
  • im Rahmen der Jugendarbeit oder
  • durch allgemeine Aufklärungskampagnen.
     

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Jugendämter.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf dem Internetportal für Familie in Hessen - "Der FamilienAtlas"

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Angebot des erzieherischen Jugendschutzes suchen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor: 

  • wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt
  • fragen Sie nach Beratung, Schulungen, Seminaren für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte zu Jugendschutzthemen
  • teilweise bieten Jugendämter hier selbst Angebote an oder können Sie an entsprechende freie Träger verweisen. 

Voraussetzungen

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Gegebenenfalls fallen Kursgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Anträge / Formulare

Keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Fachlich freigegeben am

22.01.2024