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Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
[Nr.99009035074000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen  beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger SSV oder SSB die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen. 
Der Erwerb der Fachkunde besteht aus Bestandteilen, nämlich für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.

Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. 
Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
 

Verfahrensablauf

Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie

  • an einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben,
  • die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können und
  • über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden. 

  • Reichen Sie dafür einen formlosen vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde ein. 
  • Der Antrag beinhaltet die Nachweise der Ausbildung, der Sachkunde und der Teilnahme an einem Fachkundekurs.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu.
     

An wen muss ich mich wenden?

Für die Bescheinigung der Fachkunde gemäß Fachkunde-Richtlinien-Technik zuständig: das örtlich zuständige Regierungspräsidium

Für die Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE) zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Für Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 48 Abs.2 StrlSchV) zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II 8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II 8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz".

Voraussetzungen

  • Sie müssen an einem Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben.
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können.
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung (bspw. Zeugnis)
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen in Form einer Teilnahmebescheinigung (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).
     

Welche Fristen muss ich beachten?

Der anerkannte Kurs zum Erwerb der Fachkunde/Kenntnisse darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Rechtsbehelf

Sofern die Bescheinigung der Fachkunde nicht erstellt wird, kann nach Erhalt des Bescheids Klage vor dem zuständigen Verwal-tungsgericht eingereicht werden.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Referat II8 "Strahlenschutz, Großbeschleuniger, Notfallschutz"

Fachlich freigegeben am

13.09.2023

Gebühren

  • Gebühr: 50,00 - 300,00 Euro
    (Nummer 122061, 122062, 122063)