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Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen
[Nr.99005109169000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln ausüben wollen, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihre Anzeige über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden das erforderliche Dokument hoch
- die Bestätigung wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
Voraussetzungen
- Sie müssen eine verantwortliche Person mit der erforderlichen Sachkenntnis benennen
- Sie müssen einen Einzelhandel ausüben