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Bürger*Innenhaushalt 2014

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Träger von Bildungsurlaub anerkennen
[Nr.99131025001000 ]

Leistungsbeschreibung

Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist. Veranstaltungen können nur durch in Hessen anerkannte Träger zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Trägeranerkennung erfolgt durch das Hessische Ministeriums für Soziales und Integration.
 

Eine Veranstaltung ist kein Bildungsurlaub (Negativkatalog) im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG), wenn sie

  • der Freizeitgestaltung oder Erholung,
  • der Gestaltung der privaten Lebensführung,
  • im Rahmen der politischen Bildung überwiegend der Erweiterung der privaten Allgemeinbildung (ausgenommen Ehrenamtsschulungen),
  • ausschließlich der Schulung betrieblicher Interessenvertretungen,
  • unmittelbar der Durchsetzung partei- oder verbandspolitischer Ziele dient oder
  • wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen abhängig gemacht wird (ausgenommen Ehrenamtsschulungen).

Ebenso werden Kirchentage, Praktika, reine Prüfungen, Kongresse, Konferenzen, Messen, sowie komplette Studiengänge ebenfalls nicht als Bildungsurlaub anerkannt.
 

Verfahrensablauf

Prüfen Sie die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung vor Antragsstellung. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen Sie die notwendigen Unterlagen, insbesondere die drei anerkennungsfähigen Programme bei.
Sollten alle genannten formalen und inhaltlichen Anerkennungsvoraussetzungen von Ihnen erfüllt sein und die erforderlichen Antragsunterlagen vollständig sein, werden die zu beteiligten Gremien angehört. Danach kann eine Trägeranerkennung ausgesprochen werden.

Zuständige Stelle

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Voraussetzungen

  • Als ein maßgeblicher Arbeitsschwerpunkt muss das Ziel der Bildungsarbeit verfolgt werden.
  • Eine für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen erforderliche personelle und organisatorische Ausstattung muss vorliegen.
  • Die Ziele der und die Inhalte der Bildungsveranstaltungen müssen mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Hessen in Einklang stehen.
  • Darüber hinaus müssen drei Programme anerkennungsfähiger Veranstaltungen vorgelegt werden.
  • Entsprechende Veranstaltungen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
    • Die Veranstaltungen müssen an in der Regel fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden. Fünf- oder mehrtägige Veranstaltungen können auch auf zwei zeitliche Blöcke verteilt werden (wobei ein Block zwei Tage nicht unterschreiten darf), die innerhalb von acht Wochen durchgeführt werden.
    • Die Dauer kann verkürzt werden, wobei jedoch drei aufeinander folgende Tage nicht unterschritten werden dürfen.
    • Die Veranstaltungen müssen jeder Person offenstehen, es sei denn, dass eine Beschränkung des Teilnehmerkreises auf pädagogisch begründeten Voraussetzungen, einer Zielgruppenorientierung oder einem vorgesehenen Qualifikationsabschluss beruht.
    • Die Veranstaltungen müssen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes dienen.
  • Der Antrag auf Anerkennung als Träger für die Durchführung von Bildungsurlaubsveranstaltungen nach dem HBUG ist durch eine vertretungsberechtigte Person des Trägers zu stellen.
  • Ein Nachweis der Rechtsform ist vorzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Rechtsform
  • Personelle und organisatorische Ausstattung
  • Pädagogisches Personal (Anzahl mit Angaben zur fachlich/pädagogischen Qualifikation des für Planung und Durchführung zuständigen Personals 
  • Bildungsziele
  • Beschreibung der Bildungsziele der geplanten Bildungsurlaubsveranstaltungen einschließlich von Angaben zu den didaktischen und methodischen Konzepten der geplanten Bildungsurlaubsveranstaltungen
  • Vorlage von drei exemplarischen Programmen 
     

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Die gesetzlichen Definitionen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und Ehrenamtsschulungen stellen sich wie folgt dar:

  • Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft sowie gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen.
  • Bildungsurlaub zur politischen Bildung verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb zu fördern.
  • Berufliche Weiterbildung soll den Beschäftigten ermöglichen, ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.
  • Aus der gesetzlichen Definition folgt, dass in Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung (zum Beispiel Sprachkurse, EDV-Kurse) neben fachspezifischen Inhalten auch gesellschaftspolitische Aspekte in einem Umfang von mindestens sechs Zeitstunden in der Woche vermittelt werden müssen. Hierfür gelten die genannten Grundsätze politischer Bildung entsprechend.
  • Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können.
  • Neben der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Beschäftigten zu-gleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammenhänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.
  • Auch hier folgt aus der gesetzlichen Definition, dass neben Fachkenntnissen auch gesellschaftspolitische Aspekte in einem Umfang von mindestens 20% der Veranstaltungsdauer vermittelt werden müssen.
     

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben am

09.10.2023

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