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Auftaktveranstaltung

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Einsicht in das Vereinsregister nehmen
[Nr.99119004109002 ]

Volltext

Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.

Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.

Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.

Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.

Verfahrensablauf

Suche ohne Registrierung:

  • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
  • Klicken Sie im Menü entweder auf »Normale Suche« oder »Erweiterte Suche« und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
  • Klicken Sie auf »Suchen«.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
  • Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

Formulare

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal