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Auftaktveranstaltung

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Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) u
[Nr.99080142001001 ]

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
 

Verfahrensablauf

  • Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
  • Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
  • Kassel - Dezernat Verkehr

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien in

  • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
  • Kassel - Dezernat Verkehr

Voraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
  • Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz

Rechtsbehelf

Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

30.05.2023

Online-Dienste

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