Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen
[Nr.99148129017000 ]
Leistungsbeschreibung
Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Aufgaben nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten. Danach sind Investitionskosten in geförderten Altenpflegeeinrichtungen vom Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen. Nicht geförderte Altenpflegeeinrichtungen müssen diese Kosten lediglich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege wenden sich an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.